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Artikel 1 Seeverkehrsabkommen zwischen EG und der Volksrepublik China - Protokoll 2

Aktuelle FassungIn Kraft seit 27.10.2009

Artikel 1

ARTIKEL 1

Die Republik Bulgarien und Rumänien werden Vertragsparteien des Seeverkehrsabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Volksrepublik China andererseits, das am 6. Dezember 2002 in Brüssel unterzeichnet wurde und am 1. März 2008 in Kraft getreten ist (im Folgenden als "Abkommen" bezeichnet).

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