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§ 8 Einrichtung und Organisation, Ersatz der Reisekosten und Barauslagen, Vergütung des Zeit- und Arbeitsaufwandes

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.12.2010

Öffentlichkeitsarbeit

§ 8

Über konkrete Angelegenheiten der Aufgabenerfüllung sind Auskünfte an Medien – sofern der Beirat nichts Anderes beschließt – dem Vorsitz vorbehalten; der Beirat kann in solchen Angelegenheiten jedoch auch Vertraulichkeit vereinbaren.

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