Geschäftsstelle
§ 7
(1) Die RTR-GmbH (§ 16 KOG) unterstützt als Geschäftsstelle den Beirat und den oder die Vorsitzende bei der Erfüllung der Aufgaben.
(2) Dabei obliegt es der Geschäftsstelle insbesondere
- 1. den Vorsitz bei der Führung der laufenden Geschäfte zu unterstützen;
- 2. die Sitzungen des Beirats vorzubereiten und die Unterlagen rechtzeitig an die Mitglieder zu verteilen;
- 3. die Protokolle zu erstellen und für deren Aufbewahrung zu sorgen;
- 4. die Beschlüsse durchzuführen;
- 5. die erforderlichen Informationen einzuholen;
- 6. die Arbeitsunterlagen zu dokumentieren;
- 7. die Stellungnahmen und Berichte des Beirates unter Anleitung des Vorsitzes vorzubereiten;
- 8. die Reiseaufwendungen und Aufwandsentschädigungen zu administrieren.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)