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§ 15 Museumsordnung für das Technische Museum Wien mit Österreichischer Mediathek

Aktuelle FassungIn Kraft seit 02.12.2009

Leitlinien für die besondere Zweckbestimmung der Österreichischen Mediathek

§ 15

(1) Die Österreichische Mediathek ist das Archiv für das audiovisuelle Kulturerbe Österreichs (ausgenommen Film auf fotografischem Träger und Fotografie).

(2) Kernkompetenz der Österreichischen Mediathek ist die benutzerorientierte Archivierung von veröffentlichten und unveröffentlichten audiovisuellen Medien mit Österreichbezug.

(3) Die Österreichische Mediathek koordiniert die Zusammenarbeit aller österreichischen audiovisuellen Archive.

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