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Anhang III Hormonverordnung 2009

Aktuelle FassungIn Kraft seit 10.7.2009

Anhang III

Ausnahmen für therapeutische Behandlungen

Lfd.
Nr

Stoffe

(Spalte 1)

Tiere

(Spalte 2)

Anwendungsgebiete

(Spalte 3)

Bedingungen

(Spalte 4)

1

Testosteron und Progesteron oder Derivate dieser Stoffe, die nach der Resorption an der Verabreichungsstelle durch Hydrolyse leicht wieder in die Ausgangsverbindung zurückgeführt werden

Nutztiere, ausgenommen Nutztiere gemäß § 1 Z 2

Fruchtbarkeitsstörungen bei Einzeltieren;

Abbruch einer uner-wünschten Trächtigkeit

nur als Injektion oder zur Behandlung von Funktionsstörungen der Eierstöcke in Form von Vaginalspiralen; Verabreichung nur durch eine Tierärztin oder einen Tierarzt

2

Allyltrenbolon

(Altrenogest)

Equiden

Fruchtbarkeitsstörungen bei Einzeltieren

nur orale Anwendung

durch Tierärztin/Tierarzt oder unter deren/dessen unmittelbarer Aufsicht

3

Beta-Agonisten

Equiden

Behandlung von Atemstörungen, Hufrollenerkrankungen und Hufrehe

Verabreichung durch Tierärztin/Tierarzt oder unter deren/dessen unmittelbarer Aufsicht

4

Beta-Agonisten

Equiden

Induktion der Tokolyse

Verabreichung nur als Injektion zum Zeitpunkt des Abfohlens durch eine Tierärztin oder einen Tierarzt

5

Beta-Agonisten

Rinder ausgenommen Rinder gemäß § 1 Z 2

Induktion der Tokolyse

Verabreichung nur als Injektion zum Zeitpunkt des Abkalbens durch eine Tierärztin oder einen Tierarzt

     

Zuletzt aktualisiert am

13.12.2017

Gesetzesnummer

20006391

Dokumentnummer

NOR40199519

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