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§ 3 Transportbetontechnik-Ausbildungsordnung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.7.2009

Berufsbild

§ 3

(1) Für die Ausbildung im Lehrberuf Transportbetontechnik wird folgendes Berufsbild festgelegt. Die angeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sind spätestens in dem jeweils angeführten Lehrjahr beginnend derart zu vermitteln, dass der Lehrling zur Ausübung qualifizierter Tätigkeiten im Sinne des Berufsprofils befähigt wird, die insbesondere selbstständiges Planen, Durchführen, Kontrollieren und Optimieren einschließt.

Pos.

1. Lehrjahr

2. Lehrjahr

3. Lehrjahr

1.

Kenntnis der Betriebs- und Rechtsform des Lehrbetriebes

2.

Kenntnis des organisatorischen Aufbaus und der Aufgaben und Zuständigkeiten der einzelnen Betriebsbereiche

3.

Einführung in die Aufgaben, die Branchenstellung und das Angebot des Lehrbetriebs

Kenntnis der Marktposition und des Kundenkreises des Lehrbetriebes

4.

Kenntnis der Arbeitsvorbereitung

Durchführen der Arbeitsplanung; Festlegen von Arbeitsschritten, Arbeitsmitteln und Arbeitsmethoden

5.

Kenntnis über die ergonomische Gestaltung des Arbeitsplatzes

6.

Handhaben und Instandhalten der zu verwendenden Werkzeuge, Geräte, Maschinen, Vorrichtungen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe

7.

Kenntnis der Werkstoffe und Hilfsstoffe, ihrer Eigenschaften und Verwendungsmöglichkeiten

8.

Kenntnis der facheinschlägigen Normen und Vorschriften

9.

Anfertigen von Skizzen

10.

Lesen und Interpretieren von technischen Unterlagen wie von Zeichnungen, Plänen, Normen, Vorschriften und Betriebsanleitungen

11.

Grundkenntnisse der Physik

12.

Grundkenntnisse der allgemeinen und anorganischen Chemie

13.

Kenntnis und Anwendung der berufsspezifischen Mathematik wie zB Mischungsrechnungen und Rezepturberechnungen

14.

Grundkenntnisse der Betontechnologie wie Einteilung von Beton, Ausgangsstoffe, Betonchemie, Betoneinbau, Nachbehandlung und Kennzeichnung

Kenntnis der Betontechnologie wie Einteilung von Beton, Ausgangsstoffe, Betonchemie, Betoneinbau, Nachbehandlung, Kennzeichnung, Verfahren zur Betonherstellung, Normanforderungen (Frisch- und Festbetonprüfungen), Betonentwurf

15.

Grundkenntnisse der schädlichen Einflüsse wie Feuchtigkeit, Kälte, Hitze, Frost, Wasser und Zugluft auf Beton

Kenntnis der schädlichen Einflüsse wie Feuchtigkeit, Kälte, Hitze, Frost, Wasser und Zugluft auf Beton

16.

Kenntnis der Lagerung von Feststoffen und Flüssigkeiten sowie Umgang mit den betriebsspezifischen Lagereinrichtungen für Feststoffe und Flüssigkeiten

17.

Kenntnis der Wirkungsweise und Funktion von Förderanlagen

Bedienen und Überwachen von Förderanlagen auch unter Verwendung rechnergestützter Systeme

18.

Grundkenntnisse des Aufbaus und der Funktion der in der Betonherstellung (Gewinnung, Aufbereitung, Produktion, Veredelung) eingesetzten Apparate und Anlagen

19.

Grundkenntnisse der Verfahren zur Herstellung sowie der Einsatzmöglichkeiten von Beton und Betonerzeugnissen

Kenntnis der Verfahren zur Herstellung von Transportbeton sowie der Einsatz- und Anwendungsmöglichkeiten von Transportbeton auf Baustellen

20.

Kenntnis des Materialflusses sowie des Zusammenwirkens der Apparate und Anlagen zur Produktherstellung

21.

Kenntnis der Maßnahmen zur Betrieb- und Arbeitssicherheit der Produktionsstätte

Sicherstellen der Betriebs- und Arbeitssicherheit der Produktionsstätte

22.

Kenntnis des Aufbaus und der Funktion der Apparate und Anlagen zur Gewinnung von Rohstoffen

Mitarbeit beim Einrichten, Bedienen und Überwachen der Apparate und Anlagen zur Gewinnung von Rohstoffen

Einrichten, Bedienen und Überwachen der Apparate und Anlagen zur Gewinnung von Rohstoffen

23.

Kenntnis des Aufbaus und der Funktion der Apparate und Anlagen zur mechanischen und thermischen Aufbereitung (wie zB Zerkleinern, Waschen, Klassieren, Trennen, Trocknen) von Rohstoffen sowie der Verfahrenstechniken wie Nass- und Trockenaufbereitung

Mitarbeit beim Einrichten, Bedienen und Überwachen der Apparate und Anlagen zur mechanischen oder thermischen Aufbereitung von Rohstoffen

Einrichten, Bedienen und Überwachen der Apparate und Anlagen zur mechanischen oder thermischen Aufbereitung von Rohstoffen

24.

Kenntnis der Lagerhaltung und Lagerverwaltung (Erfassung, Abrechnung)

Erfassen und Abrechnen von Lagerbeständen

25.

Kenntnis und Mitarbeit beim Entgegennehmen und Disponieren von Kundenbestellungen sowie beim Bestellen von evtl. notwendigen Dienstleistungen wie zB Betonpumpen, Fahrmischern oder baustofftechnischen Leistungen

Entgegennehmen und Disponieren von Kundenbestellungen sowie Bestellen von evtl. notwendigen Dienstleistungen wie zB Betonpumpen, Fahrmischern oder baustofftechnischen Leistungen

26.

Bestellen und Disponieren von Betonausgangsstoffen wie zB Zement, Gesteinskörnungen, Zusatzstoffen sowie auftragsgemäßes Disponieren von Mischungen mit genauer Zuteilung von Bindemitteln, Zuschlagstoffen und Wasser nach Masse- oder Raumteilen

27.

Kenntnis des Aufbaus und der Funktion der Produktionsanlagen zur Herstellung von Transportbeton und Werkfrischmörtel

Mitarbeit beim Einrichten, Bedienen, Steuern und Überwachen der Produktionsanlagen zur Herstellung von Transportbeton und Werkfrischmörtel nach Rezepturen auch unter Verwendung rechnergestützter Systeme

Einrichten, Bedienen, Steuern und Überwachen der Produktionsanlagen zur Herstellung von Transportbeton und Werkfrischmörtel nach Rezepturen auch unter Verwendung rechnergestützter Systeme

28.

Mitarbeit beim Einrichten, Bedienen, Steuern und Überwachen der Wiederaufbereitungsanlagen auch unter Verwendung rechnergestützter Systeme

Einrichten, Bedienen, Steuern und Überwachen der Wiederaufbereitungsanlagen auch unter Verwendung rechnergestützter Systeme

29.

Mitarbeit beim Planen von Aufträgen gemäß Liefertermin, Liefermenge und Transportmittel

Planen von Aufträgen gemäß Liefertermin, Liefermenge und Transportmittel

30.

Kenntnis der Versand- und Lieferbegleitpapiere

Erstellen sowie Nachbearbeiten der Versand- und Lieferbegleitpapiere

31.

Kenntnis der Bedienung der Hebe- und Transporteinrichtungen (Stapler, Kräne) sowie über deren Wartung und Instandhaltung unter Berücksichtigung der von diesen Einrichtungen ausgehenden Gefahren

Umgang mit Hebe- und Transporteinrichtungen (Stapler, Kräne) unter Berücksichtigung der von diesen Einrichtungen ausgehenden Gefahren

32.

Kenntnis der Probenahme, Probenvorbereitung, Probenaufbereitung und der betriebsspezifischen Untersuchungen zur Kontrolle von Rohstoffen, Zwischen- und Endprodukten sowie Durchführen von betriebspezifischen Probenahmen und Untersuchungen

33.

Durchführen von Prozesskontrollen und Prozessoptimierungen sowie Erfassen von Betriebsdaten sowie Protokollieren und Auswerten von Arbeitsergebnissen mit und ohne EDV-Unterstützung

34.

Handhaben und Kalibrieren von Mess- und Prüfgeräten

Messen von mechanischen und elektrischen Größen

35.

Grundlegende Fertigkeiten in der Werkstoffbearbeitung von Hand und unter Verwendung von Maschinen und Geräten

36.

Herstellen von einschlägigen lösbaren (wie zB Schrauben) und unlösbaren Verbindungen (wie zB Schweißen, Nieten, Löten, Kleben)

37.

Kenntnis der Elektrotechnik, Elektronik, Hydraulik und Pneumatik

38.

Durchführen von Reinigungs- und Wartungsarbeiten an Produktionsanlagen und –apparaten

39.

Durchführen einfacher Instandhaltungsarbeiten sowie Erkennen und Beseitigen von Störungen an Produktionsanlagen und –apparaten

40.

Führen von Gesprächen mit Vorgesetzten, Kollegen und Lieferanten unter Beachtung der fachgerechten Ausdrucksweise

41.

Grundkenntnisse der betrieblichen Kosten, deren Beeinflussbarkeit und deren Auswirkungen

42.

Grundkenntnisse der Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle

Kenntnis und Anwendung des betriebsspezifischen Qualitätsmanagements einschließlich Dokumentation

43.

Die für den Lehrberuf relevanten Maßnahmen und Vorschriften zum Schutze der Umwelt: Grundkenntnisse der betrieblichen Maßnahmen zum sinnvollen Energieeinsatz im berufs-relevanten Arbeitsbereich; Grundkenntnisse der im berufsrelevanten Arbeitsbereich anfallenden Reststoffe und deren Trennung, Verwertung sowie über die Entsorgung des Abfalls

44.

Kenntnis der einschlägigen englischen Fachausdrücke

45.

Kenntnis und Anwendung der betrieblichen EDV (Hard- und Software)

46.

Kenntnis der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden Verpflichtungen
(§§ 9 und 10 des Berufsausbildungsgesetzes)

47.

Kenntnis über Inhalt und Ziel der Ausbildung sowie über wesentliche einschlägige Weiterbildungsmöglichkeiten (zB Berufsreifeprüfung)

48.

Kenntnis der einschlägigen Sicherheitsvorschriften und Normen sowie der einschlägigen Vorschriften zum Schutz des Lebens und der Gesundheit

49.

Kenntnis über die Erstversorgung bei betriebsspezifischen Arbeitsunfällen

50.

Grundkenntnisse der aushangpflichtigen arbeitsrechtlichen Vorschriften

(2) Bei der Ausbildung in den fachlichen Kenntnissen und Fertigkeiten ist – unter besonderer Beachtung der betrieblichen Erfordernisse und Vorgaben – auf die Persönlichkeitsbildung des Lehrlings zu achten, um ihm die für eine Fachkraft erforderlichen Schlüsselqualifikationen bezüglich Sozialkompetenz (wie Offenheit, Teamfähigkeit, Konfliktfähigkeit), Selbstkompetenz (wie Selbsteinschätzung, Selbstvertrauen, Eigenständigkeit, Belastbarkeit), Methodenkompetenz (wie Präsentationsfähigkeit, Rhetorik in deutscher Sprache, Verständigungsfähigkeit in den Grundzügen der englischen Sprache) und Kompetenz für das selbstgesteuerte Lernen (wie Bereitschaft, Kenntnis über Methoden, Fähigkeit zur Auswahl geeigneter Medien und Materialien) zu vermitteln.

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