Berufsprofil
§ 2
Durch die Berufsausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule soll der im Lehrberuf Transportbetontechnik ausgebildete Lehrling befähigt werden, die nachfolgenden Tätigkeiten fachgerecht, selbstständig und eigenverantwortlich auszuführen:
- 1. Entgegennehmen und Disponieren von Kundenbestellungen,
- 2. Herstellen von Transportbeton gemäß Aufträgen aus Ausgangsstoffen wie zB aus Zement, Gesteinskörnungen, Zusatzmitteln und Wasser,
- 3. Einrichten, Überwachen und Bedienen von Lagereinrichtungen, Förder-, Aufbereitungs- und Produktionsanlagen auch unter Verwendung rechnergestützter Systeme,
- 4. Reinigen, Warten und Instandhalten von Lagereinrichtungen, Förder-, Aufbereitungs- und Produktionsanlagen,
- 5. Entnehmen von Proben und Durchführen von qualitätssichernden Untersuchungen,
- 6. Einrichten, Überwachen und Bedienen von Wiederaufbereitungsanlagen von Restbeton und -mörtel auch unter Verwendung rechnergestützter Systeme,
- 7. Erstellen und Nachbearbeiten von Versand- und Lieferbegleitpapieren.
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