Aufbau und Gestaltung der Grundausbildung für die Entlohnungsgruppe v3
§ 11
(1) Die Grundausbildung für Bedienstete der Entlohnungsgruppe v3 im Planstellenbereich Justizanstalten baut auf der Grundausbildung für die Entlohnungsgruppe v4 auf und vertieft die dort vermittelten Inhalte. Die v3-Grundausbildung umfasst folgende Abschnitte:
- 1. die erfolgreiche praktische Verwendung (Schulung am Arbeitsplatz), die insbesondere der Einführung in die Aufgaben der späteren Verwendung dient;
- 2. die modulare Basisausbildung für die Entlohnungsgruppe v3 im Ausmaß von insgesamt 160 Ausbildungsstunden (zuzüglich allfälliger Stunden aus der Stundenreserve), die mit einer praktischen und mündlichen Prüfung abgeschlossen wird; und
- 3. die auf der Basisausbildung aufbauende Modulausbildung für die verschiedenen Verwaltungsbereiche der Justizanstalten (Ausbildung, Direktion, Strafvollzug, Wirtschaft) analog zu den Inhalten der Module für die Verwendungsgruppe E 2a, wobei alle vier Ausbildungsmodule zu absolvieren sind.
(2) Module und Inhalte der justizinternen Basisausbildung für die Entlohnungsgruppe v3:
- 1. Modul ‚Rechtliche Grundlagen’ (64 Stunden)
- a) Aufgaben und Ziele des österreichischen Strafvollzugs sowie deren gesetzliche Verankerung
- b) Besonderheiten des Strafvollzugs von Jugendlichen und Jungen Erwachsenen
- c) Kenntnis über internationale Haftstandards und Prüforgane (CPT bzw. CAT)
- d) Grund-, Freiheits-, und Menschenrechte und deren Verankerung im österreichischen Rechtssystem
- e) Grundzüge des Dienst- und Arbeitsrechts des Bundes, insbesondere BDG 1979, GehG, VBG, PVG, B-BSG
- f) Grundzüge des Verwaltungsrechts und des Verwaltungsverfahrens – AVG
- g) Korruptionsbekämpfung und Code of Conduct
- h) Gleichbehandlung und Antidiskriminierung
- i) Kriminalpolitische Aspekte des Strafvollzugs
- 2. Modul ‚Modernes Verwaltungshandeln und soziale Fähigkeiten’ (56 Stunden)
- a) Anstaltsinterner Kommunikationsprozess
- b) Kundenorientierung in der öffentlichen Verwaltung
- c) Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Mitarbeitern; Verhalten gegenüber Insassen; Achtung der Menschenwürde
- d) Selbst- und Zeitmanagement
- e) Teambildung und Teamarbeit
- f) Kritik- und Kommunikationsfähigkeit
- g) Grundzüge des Konfliktmanagements
- 3. Modul ‚Informationstechnik’ (40 Stunden)
- a) E-Mail-Programm und IT-gestützte Terminverwaltung
- b) ECDL (European Computer Driving License, wie zB Module Grundlagen, Textverarbeitung, Kalkulation, Präsentation)
- 4. Stundenreserve (24 Stunden)
(3) Mit der erfolgreichen Absolvierung der Praxisphase (§ 7 Abs. 2) sowie aller in Abs. 1 vorgesehenen Ausbildungen und Prüfungen gilt die v3-Grundausbildung als abgeschlossen.
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