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§ 10 Grundausbildung für die Bediensteten der Entlohnungsgruppen v4 und v3 (Justizanstalten)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.7.2015

3. Abschnitt

Nähere Bestimmungen zu den Lehrgängen Aufbau und Gestaltung der Grundausbildung für die Entlohnungsgruppe v4

§ 10

(1) Die Grundausbildung für Bedienstete der Entlohnungsgruppe v4 im Planstellenbereich Justizanstalten umfasst

  1. 1. die Teilnahme an einer mehrtägigen Einführungsveranstaltung über die Arbeitsfelder im Strafvollzug,
  2. 2. die erfolgreiche praktische Verwendung (Schulung am Arbeitsplatz), die insbesondere der Einführung in die Aufgaben der späteren Verwendung dient, und
  3. 3. einen Lehrgang, der sich aus der erfolgreichen Absolvierung folgender Abschnitte zusammensetzt:
  1. a) Grundausbildungsmodule der Verwaltungsakademie des Bundes im Umfang von zumindest acht Ausbildungstagen (zumindest 64 Stunden)
  2. b) justizinterner Lehrgangsabschnitt „Organisation und Aufgaben des Strafvollzugs“ (fünf Ausbildungstage bzw. 40 Stunden)
  3. c) justizinterner Lehrgangsabschnitt „Arbeiten im Netzwerk Justiz“ (fünf Ausbildungstage bzw. 40 Stunden)

(2) Inhalte der Grundausbildung an der Verwaltungsakademie des Bundes:

  1. 1. Einführungsmodul ‚Staat–Bundesverwaltung–Gesellschaft’ (Ziel:

    Grundkenntnis der Aufgaben und Funktionsweise der Bundesverwaltung)

  1. 2. Juristisches Modul zur Einführung in das öffentliche Recht unter Berücksichtigung des Gemeinschaftsrechts (Ziel: Grundkenntnisse im öffentlichen Recht)
  2. 3. Organisatorische und ökonomische Module zum öffentlichen Dienst (Ziele: Kennen der Funktionen des öffentlichen Dienstes sowie der wichtigsten Rechte und Pflichten der Bundesbediensteten; Kenntnis der Kanzleiordnung und elektronischer Ablaufprozesse in der Bundesverwaltung)

(3) Inhalte des justizinternen Lehrgangsabschnitts „Organisation und Aufgaben des Strafvollzugs“:

  1. 1. Justizanstalten und ihre Aufgabenbereiche
  2. 2. Organisation einer Justizanstalt
  3. 3. Struktur der Justizwache
  4. 4. Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Organisationsbereichen der Justiz (Bundesministerium für Justiz, Gerichte, Staatsanwaltschaften und Justizanstalten)
  5. 5. Gesetzliche Grundlagen des Strafvollzugs
  6. 6. Ausgewählte Bereiche des StVG (Abschließung, Zwecke des Vollzugs, Vollzugsarten, Klassifizierung, Rechte und Pflichten der Insassen, Verpflegung, Bewegung im Freien, Paketempfang)
  7. 7. Grundkenntnis über internationale Haftstandards und Prüforgane (CPT bzw. CAT)
  8. 8. Grund-, Freiheits- und Menschenrechte, Gleichbehandlung und Antidiskriminierung, Verhalten gegenüber Insassen
  9. 9. Korruptionsbekämpfung und Code of Conduct
  10. 10. Verhalten in Krisensituationen
  11. 11. soziale Fähigkeiten (wie Kritik-, Konflikt-, Kommunikations- und Teamfähigkeit; Achtung der Menschenwürde; Konfliktmanagement; Zeitmanagement), Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen
  12. 12. Parteienverkehr in der Justizanstalt
  13. 13. Stundenreserve für einen weiteren (sechsten) Ausbildungstag

(4) Inhalte des justizinternen Lehrgangsabschnitts „Arbeiten im Netzwerk Justiz“:

  1. 1. IT – Infrastruktur, Intranet
  2. 2. Integrierte Vollzugsverwaltung (IVV)
  3. 3. Integrierte Wirtschaftsverwaltung (IWV)
  4. 4. Personalmanagement der Bundesverwaltung
  5. 5. E-Mail Programm, elektronische Terminverwaltung, IT-gestützte Aktenführung
  6. 6. IT-Büroanwendungen (wie insbesondere Textverarbeitung, Kalkulation, Präsentation)
  7. 7. Stundenreserve für einen weiteren (sechsten) Ausbildungstag

(5) Der Prüfungsnachweis für die Module der Verwaltungsakademie des Bundes und für die Module des justizinternen Lehrgangsabschnitts erfolgt jeweils in Einzelprüfungen. Mit der Absolvierung der Praxisphase (§ 7 Abs. 2) und der erfolgreichen Ablegung aller Teilprüfungen gilt die v4-Grundausbildung als abgeschlossen.

(6) Die v4-Teilprüfungen können schriftlich, mündlich oder aber – wie insbesondere im IT-Teil – im Rahmen praktischer Aufgabenstellungen am PC (praktische Prüfung) abgewickelt werden.

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