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§ 11 Grundausbildung für die Bediensteten der Entlohnungsgruppen v4 und v3 (Justizanstalten)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.7.2009

Aufbau und Gestaltung der Grundausbildung für die Entlohnungsgruppe v3

§ 11

(1) Die Grundausbildung für Bedienstete der Entlohnungsgruppe v3 im Planstellenbereich Justizanstalten baut auf der Grundausbildung für die Entlohnungsgruppe v4 auf und vertieft die dort vermittelten Inhalte. Die v3-Grundausbildung umfasst folgende Abschnitte:

  1. 1. die erfolgreiche praktische Verwendung (Schulung am Arbeitsplatz), die insbesondere der Einführung in die Aufgaben der späteren Verwendung dient;
  2. 2. die modulare Basisausbildung für die Entlohnungsgruppe v3 im Ausmaß von insgesamt 160 Ausbildungsstunden (zuzüglich allfälliger Stunden aus der Stundenreserve), die mit einer praktischen und mündlichen Prüfung abgeschlossen wird; und
  3. 3. die auf der Basisausbildung aufbauende Modulausbildung für die verschiedenen Verwaltungsbereiche der Justizanstalten (Ausbildung, Direktion, Strafvollzug, Wirtschaft) analog zu den Inhalten der Module für die Verwendungsgruppe E 2a, wobei alle vier Ausbildungsmodule zu absolvieren sind.

(2) Module und Inhalte der justizinternen Basisausbildung für die Entlohnungsgruppe v3:

  1. 1. Modul ‚Rechtliche Grundlagen’ (64 Stunden)
  1. a) Aufgaben und Ziele des österreichischen Strafvollzugs sowie deren gesetzliche Verankerung
  2. b) Besonderheiten des Strafvollzugs von Jugendlichen und Jungen Erwachsenen
  3. c) Kenntnis über internationale Haftstandards und Prüforgane (CPT bzw. CAT)
  4. d) Grund-, Freiheits-, und Menschenrechte und deren Verankerung im österreichischen Rechtssystem
  5. e) Grundzüge des Dienst- und Arbeitsrechts des Bundes, insbesondere BDG 1979, GehG, VBG, PVG, B-BSG
  6. f) Grundzüge des Verwaltungsrechts und des Verwaltungsverfahrens – AVG
  7. g) Korruptionsbekämpfung und Code of Conduct
  8. h) Gleichbehandlung und Antidiskriminierung
  9. i) Kriminalpolitische Aspekte des Strafvollzugs
  1. 2. Modul ‚Modernes Verwaltungshandeln und soziale Fähigkeiten’ (56 Stunden)
  1. a) Anstaltsinterner Kommunikationsprozess
  2. b) Kundenorientierung in der öffentlichen Verwaltung
  3. c) Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Mitarbeitern; Verhalten gegenüber Insassen; Achtung der Menschenwürde
  4. d) Selbst- und Zeitmanagement
  5. e) Teambildung und Teamarbeit
  6. f) Kritik- und Kommunikationsfähigkeit
  7. g) Grundzüge des Konfliktmanagements
  1. 3. Modul ‚Informationstechnik’ (40 Stunden)
  1. a) E-Mail-Programm und IT-gestützte Terminverwaltung
  2. b) ECDL (European Computer Driving License, wie zB Module Grundlagen, Textverarbeitung, Kalkulation, Präsentation)
  1. 4. Stundenreserve (24 Stunden)

(3) Mit der erfolgreichen Absolvierung der Praxisphase (§ 7 Abs. 2) sowie aller in Abs. 1 vorgesehenen Ausbildungen und Prüfungen gilt die v3-Grundausbildung als abgeschlossen.

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