ARTIKEL 7
Artikel 7
ÜBERMITTLUNG
Klassifizierte Informationen werden auf diplomatischem Wege oder auf andere zwischen den zuständigen Behörden oder Stellen vereinbarte, gegen jede Sicherheitsverletzung geschützte Weise übermittelt. Der Empfang klassifizierter Informationen der Klassifizierungsstufen VERTRAULICH / ПOBEPИTEЛHO / CONFIDENTIAL oder höher wird schriftlich bestätigt.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
