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§ 23 Fachinformationsverordnung 2008

Aktuelle FassungIn Kraft seit 29.5.2008

Pharmakokinetische Eigenschaften

§ 23.

Die Fachinformation hat Angaben über die nachgewiesenen pharmakokinetischen Eigenschaften der Arzneispezialität zu enthalten, das sind Aussagen über

  1. 1. die allgemeinen Merkmale des Wirkstoffes im Hinblick auf
  1. a) Absorption,
  2. b) Verteilung,
  3. c) Metabolisierung und
  4. d) Ausscheidung, sowie
  1. 2. die Merkmale der Verbrauchergruppe oder der Tierart, für die die Arzneispezialität bestimmt ist, über Besonderheiten im Zusammenhang mit bestimmten Begleitumständen der Anwendung sowie über jeden bekannten Zusammenhang zwischen Plasma/Blutkonzentration und therapeutischer Wirkung und Nebenwirkung.

Zuletzt aktualisiert am

29.09.2017

Gesetzesnummer

20005828

Dokumentnummer

NOR40098763

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