Präklinische Daten zur Sicherheit
§ 24.
Die Fachinformation hat Angaben betreffend präklinische Daten zur Sicherheit zu enthalten. Diese haben Aussagen über Ergebnisse von präklinischen Untersuchungen zu enthalten, deren Kenntnis im Hinblick auf das Nutzen/Risiko-Verhältnis der Arzneispezialitäten bei bestimmungsgemäßer Anwendung von Bedeutung sind.
Zuletzt aktualisiert am
29.09.2017
Gesetzesnummer
20005828
Dokumentnummer
NOR40098764
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