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§ 22 Fachinformationsverordnung 2008

Aktuelle FassungIn Kraft seit 29.5.2008

Pharmakologische Eigenschaften

Pharmakodynamische Eigenschaften

§ 22.

Die Fachinformation hat Angaben über die nachgewiesenen pharmakodynamischen Eigenschaften der Arzneispezialität zu enthalten, das sind Aussagen über

  1. 1. die Wirkstoffgruppe,
  2. 2. den Wirkungsmechanismus, sofern dieser bekannt ist, und
  3. 3. jene pharmakodynamischen Wirkungen, die im Hinblick auf eine sichere und zweckdienliche Anwendung von Bedeutung sind.

Zuletzt aktualisiert am

29.09.2017

Gesetzesnummer

20005828

Dokumentnummer

NOR40098762

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