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Artikel 14 Finanzierung der Gemeinschaftshilfe im Rahmen des AKP-EG-Partnerschaftsabkommens

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.5.2008

ARTIKEL 14

Verbindliche Sprachfassungen

Artikel 14

Dieses Abkommen ist in einer einzigen Urschrift in dänischer, deutscher, englischer, estnischer, finnischer, französischer, griechischer, italienischer, lettischer, litauischer, maltesischer, niederländischer, polnischer portugiesischer, schwedischer, slowakischer, slowenischer, spanischer, tschechischer und ungarischer Sprache abgefasst, wobei jeder dieser Wortlaute gleichermaßen verbindlich ist; es wird im Archiv des Generalsekretariats des Rates der Europäischen Union hinterlegt; dieses übermittelt der Regierung jedes Unterzeichnerstaats eine beglaubigte Abschrift.

Geschehen zu Brüssel am siebzehnten Juli zweitausendsechs.

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