VERHÄLTNIS ZWISCHEN PROTOKOLL UND SICHERUNGSÜBEREINKOMMEN
Artikel 1
Die Bestimmungen des Sicherungsübereinkommens finden auf dieses Protokoll Anwendung, soweit sie relevant und mit diesem Protokoll zu vereinbaren sind. Bei einem Widerspruch zwischen den Bestimmungen des Sicherungsübereinkommens und denen dieses Protokolls gelten letztere.
Schlagworte
Forschungsarbeit, Wirksamkeitsverbesserung, Zwischenlagerung
Zuletzt aktualisiert am
25.04.2024
Gesetzesnummer
20005374
Dokumentnummer
NOR40088604
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