Artikel X
Haushaltsplan
Der jährliche Haushaltsplan des Vereines wird den Vereinten Nationen mitgeteilt; die Vollversammlung kann hiezu den Weltpostkongressen Empfehlungen geben.
Zuletzt aktualisiert am
08.11.2022
Gesetzesnummer
20005099
Dokumentnummer
NOR40084491
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