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§ 46 ZÄKWO

Aktuelle FassungIn Kraft seit 28.3.2006

Reihung der Wahlvorschläge

§ 46

Die Reihung der zur erstmaligen Wahl der Delegierten eingereichten Wahlvorschläge richtet sich nach dem Zeitpunkt des Einlangens der Wahlvorschläge bei der Hauptwahlkommission.

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