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Anlage 13 FH-MTD-AV

Aktuelle FassungIn Kraft seit 06.1.2006

Anlage 13

Mindestanforderungen an die praktische Ausbildung des Diätologen oder der Diätologin

Die praktische Ausbildung hat überwiegend in Krankenanstalten zu erfolgen. Weitere Teile der praktischen Ausbildung können in sonstigen Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens sowie der Forschung, Wissenschaft und Industrie durchgeführt werden, sofern die Vermittlung der erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten gewährleistet ist. Die praktische Ausbildung hat die Bereiche Akutmedizin, Langzeitmedizin und Rehabilitation sowie Gesundheitsförderung und Prävention zu umfassen.

Im Rahmen der praktischen Ausbildung sind

  1. 1. in den Pflicht- und Wahlbereichen fundierte Erfahrungen in der Patientenbetreuung sowie fundierte Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten in der Durchführung diätologischer Maßnahmen zu erwerben;
  2. 2. praktische Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten im Ernährungs- und Verpflegungsmanagement zu erwerben;
  3. 3. mindestens 10 diätologische Prozesse in den Pflichtbereichen durchzuführen.

Pflichtbereiche:

  1. a. Gastroenterologie unter besonderer Berücksichtigung des Verdauungssystems;
  2. b. Endokrinologie unter besonderer Berücksichtigung des Diabetes mellitus und anderer Stoffwechsel-Erkrankungen;
  3. c. Nephrologie unter besonderer Berücksichtigung der Nierenfunktionen;
  4. d. Intensivmedizin, Onkologie unter besonderer Berücksichtigung onkologischer oder intensivmedizinischer Stoffwechselsituationen;
  5. e. Chirurgie unter besonderer Berücksichtigung prä-, intra- und postoperativer Situationen.

Wahlbereiche je nach individuellem Schwerpunkt:

  1. a. Allergologie, Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Kardiologie, Kinder- und Jugendheilkunde, Klinische Immunologie, Neurologie, Pulmologie, Psychiatrie, Rheumatologie oder andere spezielle klinische Bereiche;
  2. b. Geriatrie;
  3. c. Multiprofessioneller Bereich, insbesondere in Zusammenarbeit mit Physiotherapeuten oder Physiotherapeutinnen, Ergotherapeuten oder Ergotherapeutinnen und Logopäden oder Logopädinnen;
  4. d. Gesundheitsförderung und Prävention;
  5. e. Ernährungsmarketing und Ernährungskommunikation.

Schlagworte

Gesundheitswesen, Ernährungsmanagement

Zuletzt aktualisiert am

27.09.2017

Gesetzesnummer

20004516

Dokumentnummer

NOR40073723

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