vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 4 Brau- und Getränketechnik-Ausbildungsordnung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.2006

§ 4

§ 4. Jene Berufsbildpositionen welche vom Lehrbetrieb nicht zu erfüllen sind, sind im Rahmen eines Ausbildungsverbundes durchzuführen.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)