Berufsprofil
§ 2
§ 2. Durch die Berufsausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule soll der ausgebildete Lehrling allgemeine Kenntnisse der Druckvorstufentechnik erwerben und befähigt werden, die nachfolgenden Tätigkeiten fachgerecht, selbstständig und eigenverantwortlich auszuführen:
- 1. Prüfen von Originalvorlagen für die Reproduktion, der vorgegebenen Arbeitsmaterialien und Festlegen der Arbeitsschritte,
- 2. Herstellen von Strich- und Tonwertproduktionen mit elektronischen Geräten,
- 3. Herstellen von mengen- und gestaltungsorientiertem Satz,
- 4. Herstellen von Druckformen für den Offsetdruck mit Hilfe von fotomechanischen und elektronischen Geräten,
- 5. Ausführen von Seiten- und Bogenmontagen,
- 6. Messen und Prüfen von Farbauszügen (Reproduktionen), Satzprodukten und Druckformen,
- 7. Lagern und Sicherstellen der fertigen Produkte für deren eventuelle Wiederverwendung,
- 8. Reinigen, Pflegen und Warten der technischen Einrichtungen und Durchführen einfacher Instandsetzungsarbeiten,
- 9. Erfassen technischer Daten und Arbeitsergebnisse.
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