Artikel 8
Die Vertragsparteien begrüßen die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Sports, insbesondere direkte Kontakte zwischen den Sportorganisationen beider Länder und empfehlen einen direkten Erfahrungsaustausch zwischen diesen Organisationen.
Zuletzt aktualisiert am
10.02.2025
Gesetzesnummer
20004298
Dokumentnummer
NOR40069123
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