§ 0
Übertragung des Rechtes zur Ernennung von Bundesbeamten/-innen an den Präsidenten/-in des Österreichischen Patentamtes
Kurztitel
Übertragung des Rechtes zur Ernennung von Bundesbeamten/-innen an den Präsidenten/-in des Österreichischen Patentamtes
Kundmachungsorgan
Inkrafttretensdatum
01.01.2005
Langtitel
Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die Übertragung des Rechtes zur Ernennung von Bundesbeamten und Bundesbeamtinnen an den Präsidenten/die Präsidentin des Österreichischen Patentamtes
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des Art. 66 Abs. 1 B-VG in Verbindung mit Art. I Abs. 2 Z 1 und 6 der Entschließung des Bundespräsidenten betreffend die Ausübung des Rechts zur Ernennung von Bundesbeamten, BGBl. Nr. 54/1995, wird verordnet:
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)