vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Eisenbahnverkehr - Grenzübergang für Reisende und für Waren

Aktuelle FassungIn Kraft seit 08.4.1959

§ 0

Eisenbahnverkehr - Grenzübergang für Reisende und für Waren

Kurztitel

Eisenbahnverkehr - Grenzübergang für Reisende und für Waren

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 84/1959

Inkrafttretensdatum

08.04.1959

Langtitel

Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 6. März 1959 über den Beitritt Portugals zum Internationalen Abkommen zur Erleichterung des Grenzüberganges für Reisende und Gepäck im Eisenbahnverkehr und zum Internationalen Abkommen zur Erleichterung des Grenzüberganges für Waren im Eisenbahnverkehr, sowie über die Ratifikation dieser Abkommen durch die Schweiz

StF: BGBl. Nr. 84/1959

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)