§ 0
Eisenbahnverkehr - Grenzübergang für Reisende und für Waren
Kurztitel
Eisenbahnverkehr - Grenzübergang für Reisende und für Waren
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 84/1959
Inkrafttretensdatum
08.04.1959
Langtitel
Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 6. März 1959 über den Beitritt Portugals zum Internationalen Abkommen zur Erleichterung des Grenzüberganges für Reisende und Gepäck im Eisenbahnverkehr und zum Internationalen Abkommen zur Erleichterung des Grenzüberganges für Waren im Eisenbahnverkehr, sowie über die Ratifikation dieser Abkommen durch die Schweiz
StF: BGBl. Nr. 84/1959
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