Artikel 13
Streitbeilegung
Meinungsverschiedenheiten über die Anwendung oder Auslegung dieser Rahmenvereinbarung werden auf dem Verhandlungsweg zwischen den beiden Parteien geregelt.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Artikel 13
Streitbeilegung
Meinungsverschiedenheiten über die Anwendung oder Auslegung dieser Rahmenvereinbarung werden auf dem Verhandlungsweg zwischen den beiden Parteien geregelt.
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