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§ 93 FGV

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.7.2003

Sicherheitshinweise auf Versandbehältern

§ 93.

Befüllte Versandbehälter müssen mit einem Hinweis versehen sein, auf dem das richtige Anschließen des Versandbehälters an die Anschlussleitung und die nachfolgend durchzuführende Prüfung des Anschlusses auf Dichtheit erläutert sein muss.

Zuletzt aktualisiert am

11.02.2020

Gesetzesnummer

20002354

Dokumentnummer

NOR40037738

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