Artikel 12
Vertragsdauer
Diese Vereinbarung wird auf die Dauer von drei Jahren ab Inkrafttreten abgeschlossen. Ihre Gültigkeit verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern nicht eine der Vertragsparteien die Vereinbarung unter Einhaltung einer sechsmonatigen Kündigungsfrist zum ersten Jänner schriftlich kündigt.
Geschehen zu Bratislava, am 15. Dezember 1998 in zwei Urschriften in deutscher und slowakischer Sprache, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen authentisch ist.
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