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Beförderung von Personen im grenzüberschreitenden Kraftfahrlinienverkehr (Tschechische R)
Kurztitel
Beförderung von Personen im grenzüberschreitenden Kraftfahrlinienverkehr (Tschechische R)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 27/2003
Inkrafttretensdatum
30.05.2000
Langtitel
ABKOMMEN zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Tschechischen Republik über die Beförderung von Personen im grenzüberschreitenden Kraftfahrlinienverkehr
StF: BGBl. III Nr. 27/2003
Ratifikationstext
Das Abkommen ist gemäß seinem Artikel 11 Absatz 1 am 30. Mai 2000 in Kraft getreten.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung der Tschechischen Republik (in der Folge kurz: Vertragsparteien) haben geleitet vom Bestreben, die Personenbeförderung im grenzüberschreitenden Kraftfahrlinienverkehr zu regeln, folgendes vereinbart:
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