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§ 1 Veräußerung der Anteile des Bundes an der Österreichischer Bundesverlag Ges.m.b.H.

Aktuelle FassungIn Kraft seit 04.8.2001

§ 1

Der Bundesminister für Finanzen wird ermächtigt, den Geschäftsanteil des Bundes an der Österreichischer Bundesverlag Gesellschaft mit beschränkter Haftung im Nominale von 70 000 000 Schilling bestmöglich zu veräußern.

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