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§ 2 Veräußerung der Anteile des Bundes an der Österreichischer Bundesverlag Ges.m.b.H.

Aktuelle FassungIn Kraft seit 04.8.2001

§ 2

Der Veräußerungsvorgang gemäß § 1 ist von allen bundesgesetzlich geregelten Abgaben befreit.

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