ABSCHNITT I
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Artikel 1
Artikel 1
Begriffsbestimmungen
In dieser Vereinbarung werden die in Artikel 1 des Abkommens festgelegten Ausdrücke in derselben Bedeutung verwendet, die ihnen im genannten Artikel gegeben wird.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)