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Unterdrückung der Verwendung von weißem Phosphor

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.10.1927

§ 0

Unterdrückung der Verwendung von weißem Phosphor

Kurztitel

Unterdrückung der Verwendung von weißem Phosphor

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 283/1927

Inkrafttretensdatum

01.10.1927

Langtitel

Kundmachung des Bundeskanzleramtes im Einvernehmen mit dem Bundesminsterium für soziale Verwaltung vom 16. August 1927, betreffend den Beitritt von Französisch-Marokko zum Berner internationalen Übereinkommen vom 26. September 1906 zur Unterdrückung der Verwendung von weißem (gelbem) Phosphor bei der Streichholzfabrikation.

StF: BGBl. Nr. 283/1927

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