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Unterdrückung der Verwendung von weißem Phosphor

Aktuelle FassungIn Kraft seit 10.2.1923

§ 0

Unterdrückung der Verwendung von weißem Phosphor

Kurztitel

Unterdrückung der Verwendung von weißem Phosphor

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 66/1923

Inkrafttretensdatum

10.02.1923

Langtitel

Kundmachung des Bundeskanzleramtes im Einvernehmen mit den Bundesministerien für Äußeres und für soziale Verwaltung vom 4. Jänner 1923 über den Beitritt Belgiens zum Berner internationalen Übereinkommen vom 26. September 1906 zur Unterdrückung der Verwendung von weißem (gelbem) Phosphor bei der Streichholzfabrikation.

StF: BGBl. Nr. 66/1923

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