Artikel 6
Für die Frage des Vorrangs zwischen den in diesem Kapitel behandelten dinglichen Rechten ist die Reihenfolge der Eintragungen entscheidend, die sich aus dem Register ergibt.
Zuletzt aktualisiert am
15.01.2020
Gesetzesnummer
20000462
Dokumentnummer
NOR40005208
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