Artikel 2
Dieses Protokoll ist auf die dinglichen Rechte an jedem Binnenschiff, auch an einem im Bau befindlichen, gestrandeten oder gesunkenen Schiff, anzuwenden, das in einem Register einer Vertragspartei eingetragen ist.
Zuletzt aktualisiert am
15.01.2020
Gesetzesnummer
20000462
Dokumentnummer
NOR40005204
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