Anhang I
Zulässige Angaben und Kriterien für natürliche Mineralwässer
Angaben | Kriterien |
Mit geringem Gehalt an Mineralien | Der als fester Rückstand berechnete Mineralsalzgehalt beträgt nicht mehr als 500 mg/l |
Mit sehr geringem Gehalt an Mineralien | Der als fester Rückstand berechnete Mineralsalzgehalt beträgt nicht mehr als 50 mg/l |
Mit hohem Gehalt an Mineralien | Der als fester Rückstand berechnete Mineralsalzgehalt beträgt mehr als 1 500 mg/l |
Bicarbonathaltig | Der Bicarbonatgehalt beträgt mehr als 600 mg/l |
Sulfathaltig | Der Sulfatgehalt beträgt mehr als 200 mg/l |
Chloridhaltig | Der Chloridgehalt beträgt mehr als 200 mg/l |
Calciumhaltig | Der Calciumgehalt beträgt mehr als 150 mg/l |
Magnesiumhaltig | Der Magnesiumgehalt beträgt mehr als 50 mg/l |
Fluoridhaltig | Der Fluoridgehalt beträgt mehr als 1 mg/l |
Eisenhaltig | Der Gehalt an zweiwertigem Eisen beträgt mehr als 1 mg/l |
Säuerling | Der Gehalt an freiem Kohlendioxid beträgt mehr als 250 mg/l |
Natriumhaltig | Der Natriumgehalt beträgt mehr als 200 mg/l |
Geeignet für die Zubereitung von Säuglingsnahrung (nach Entfernen der Kohlensäure, zB durch Erwärmen) | Höchstwerte an: Natrium 20 mg/l, Kalium 10 mg/l, Calcium 175 mg/l, Magnesium 50 mg/l 1), Fluorid 1,5 mg/l, Chlorid 50 mg/l, Jodid 0,1 mg/l, Nitrat 10 mg/l, Nitrit 0,02 mg/l, Sulfat 240 mg/l 2), Hydrogencarbonat 550 mg/l |
Geeignet für natriumarme Ernährung | Der Natriumgehalt beträgt weniger als 20 mg/l |
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1) 50 bis 70 mg/l nur dann, wenn der ionenäquivalente Anteil des Calciums um mindestens 20% über jenem des Magnesiums liegt.
2) 240 bis 300 mg/l nur dann, wenn den Sulfat-Ionen ein zumindest gleich hoher ionenäquivalenter Anteil an Calcium-Ionen gegenübersteht.
Außerdem: Beträgt der Gesamtionengehalt mehr als 200 mg/l, darf die chemische Charakteristik des Wassers nicht auf Magnesiumsulfat oder Magnesium-Natrium-Sulfat lauten.
Zuletzt aktualisiert am
12.10.2017
Gesetzesnummer
20000003
Dokumentnummer
NOR40000094
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