Anlage 3
Anerkennung eines Funker-Zeugnisses
(Anm.: Anlage 3 als PDF dokumentiert
Die Novellierungsanweisung der Novelle BGBl. II Nr. 398/2019 konnte nicht eingearbeitet werden und lautet:
4. In Anlage 3 wird die Wortfolge „Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr als oberste Fernmeldebehörde“ durch die Wortfolge „Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie“ ersetzt.)
Zuletzt aktualisiert am
19.12.2019
Gesetzesnummer
10012879
Dokumentnummer
NOR40219765
Zusatzdokumente: Anlage 3
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