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Abkommen über die Erleichterung von Ambulanz-, Such- und Rettungsflügen samt Verbalnote (Ungarn)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.11.1995

§ 0

Abkommen über die Erleichterung von Ambulanz-, Such- und Rettungsflügen samt Verbalnote (Ungarn)

Kurztitel

Abkommen über die Erleichterung von Ambulanz-, Such- und Rettungsflügen samt Verbalnote (Ungarn)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 619/1995

Typ

Vertrag – Ungarn

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.11.1995

Unterzeichnungsdatum

23.06.1993

Index

99/04 Luft- und Weltraumfahrt

Langtitel

Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Ungarn über die Erleichterung von Ambulanz-, Such- und Rettungsflügen samt Verbalnote

StF: BGBl. Nr. 619/1995 (NR: GP XIX RV 147 VV S. 39. BR: AB 5025 S. 601.)

Sprachen

Deutsch, Ungarisch

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Verbalnote wird genehmigt.

Ratifikationstext

Die Mitteilungen gemäß Art. 8 Abs. 1 des Abkommens wurden am 15. Oktober 1993 bzw. 8. August 1995 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 8 Abs. 1 mit 1. November 1995 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Republik Österreich

und

die Republik Ungarn,

in dem Wunsch, die Durchführung grenzüberschreitender Ambulanzflüge bei dringlichen Transporten von Verletzten oder Kranken im Bewußtsein der besonderen Gegebenheiten solcher Flüge auch unter Einbeziehung von Außenlandeplätzen zu regeln, die Suche nach Verunglückten und Verletzten zu ermöglichen und deren Rettung und Heimkehr mit Luftfahrzeugen zu erleichtern, haben folgendes vereinbart:

Schlagworte

e-rk3

Ambulanzflug, Suchflug

Zuletzt aktualisiert am

16.09.2019

Gesetzesnummer

10012475

Dokumentnummer

NOR11012777

alte Dokumentnummer

N9199530584L

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