Anlage 8
— Anhang H
Zur Herstellung von Büchern, Veröffentlichungen und Dokumentenverwendete Materialien und Maschinen
- i) Zur Herstellung von Büchern, Veröffentlichungen und Dokumenten verwendetes Material (Papierhalbstoffe, wiedergewonnenes Papier, Zeitungsdruckpapier und anderes Druckpapier, Druckfarbe, Klebstoffe usw.);
- ii) Maschinen zur Be- und Verarbeitung von Papierhalbstoff und Papier sowie Druck- und Buchbindemaschinen unter der Voraussetzung, daß zur Zeit Maschinen von gleicher technischer Qualität im Einfuhrland nicht hergestellt werden.
Schlagworte
Bearbeitung, Druckmaschine
Zuletzt aktualisiert am
02.12.2022
Gesetzesnummer
10004879
Dokumentnummer
NOR12053501
alte Dokumentnummer
N3199423841L
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