§ 0
Abkommen über die Erleichterung von Ambulanz-, Such- und Rettungsflügen samt Verbalnote (Ungarn)
Kurztitel
Abkommen über die Erleichterung von Ambulanz-, Such- und Rettungsflügen samt Verbalnote (Ungarn)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 619/1995
Typ
Vertrag – Ungarn
§/Artikel/Anlage
§ 0
Inkrafttretensdatum
01.11.1995
Unterzeichnungsdatum
23.06.1993
Index
99/04 Luft- und Weltraumfahrt
Langtitel
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Ungarn über die Erleichterung von Ambulanz-, Such- und Rettungsflügen samt Verbalnote
StF: BGBl. Nr. 619/1995 (NR: GP XIX RV 147 VV S. 39. BR: AB 5025 S. 601.)
Sprachen
Deutsch, Ungarisch
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Verbalnote wird genehmigt.
Ratifikationstext
Die Mitteilungen gemäß Art. 8 Abs. 1 des Abkommens wurden am 15. Oktober 1993 bzw. 8. August 1995 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 8 Abs. 1 mit 1. November 1995 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Republik Österreich
und
die Republik Ungarn,
in dem Wunsch, die Durchführung grenzüberschreitender Ambulanzflüge bei dringlichen Transporten von Verletzten oder Kranken im Bewußtsein der besonderen Gegebenheiten solcher Flüge auch unter Einbeziehung von Außenlandeplätzen zu regeln, die Suche nach Verunglückten und Verletzten zu ermöglichen und deren Rettung und Heimkehr mit Luftfahrzeugen zu erleichtern, haben folgendes vereinbart:
Schlagworte
e-rk3
Ambulanzflug, Suchflug
Zuletzt aktualisiert am
16.09.2019
Gesetzesnummer
10012475
Dokumentnummer
NOR11012777
alte Dokumentnummer
N9199530584L
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
