§ 0
Eisenbahnverkehr über den Brenner (Italien)
Kurztitel
Eisenbahnverkehr über den Brenner (Italien)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 723/1990
Inkrafttretensdatum
01.12.1989
Langtitel
VEREINBARUNG ZWISCHEN DEM BUNDESMINISTER FÜR ÖFFENTLICHE WIRTSCHAFT UND VERKEHR DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DEM MINISTER FÜR VERKEHR DER ITALIENISCHEN REPUBLIK BETREFFEND DEN EISENBAHNVERKEHR ÜBER DEN BRENNER
StF: BGBl. Nr. 723/1990
Präambel/Promulgationsklausel
Der Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich und der Verkehrsminister der Republik Italien haben
- im Einklang mit den Zielsetzungen der deutschen Bundesregierung und den Europäischen Gemeinschaften;
- in der Überzeugung, daß die flüssige Abwicklung des Verkehrs eine wichtige Bedingung für die wirtschaftliche Entwicklung ist;
- im Bewußtsein der Notwendigkeit, die besten Lebensbedingungen für die Anrainer in den von starken Güterverkehrsströmen durchzogenen Gebieten zu erhalten;
- mit dem Beschluß, zu diesem Zweck umgehend bedeutende Verkehrsanteile von der Straße auf die Schiene zu verlagern;
- bis zur Realisierung des langfristigen Ausbaus der Eisenbahnverbindung zwischen Verona und München durch den Bau des neuen Brenner-Basistunnels und die anderen damit verbundenen Arbeiten;
- nachdem sie mit Befriedigung zur Kenntnis genommen haben, daß von beiden Seiten bereits konkrete Ausbaumaßnahmen an den bestehenden Eisenbahninfrastrukturen, insbesondere der Bau der Umfahrung Innsbruck, in Angriff genommen wurden;
- nach Bekräftigung ihres Willens, dem Ausbau der Eisenbahnstrecke weiterhin die notwendigen Investitionsmittel zukommen zu lassen;
folgendes vereinbart:
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)