§ 0
Luftverkehrsabkommen (Jordanien)
Kurztitel
Luftverkehrsabkommen (Jordanien)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 375/1977
Typ
Vertrag – Jordanien
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
23.07.1977
Unterzeichnungsdatum
16.06.1976
Index
99/04 Luft- und Weltraumfahrt
Langtitel
(Übersetzung)
LUFTVERKEHRSABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DES HASCHEMITISCHEN KÖNIGREICHES JORDANIEN
StF: BGBl. Nr. 375/1977
Änderung
BGBl. Nr. 568/1993
Ratifikationstext
Das Abkommen tritt, nachdem der in seinem Artikel 18 vorgesehene Austausch diplomatischer Noten am 24. Mai 1977 durchgeführt worden war, am 23. Juli 1977 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung des Haschemitischen Königreiches Jordanien,
Als Vertragsparteien des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt, das am 7. Dezember 1944 in Chicago zur Unterzeichnung aufgelegt wurde,
Von dem Wunsche geleitet, in Ergänzung des genannten Abkommens ein Abkommen zum Zwecke der Errichtung von Fluglinien für den Linienflugverkehr und den Charterflugverkehr zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus zu schließen,
Sind wie folgt übereingekommen:
Anmerkung
Erfassungsstichtag: 1.8.1999
Schlagworte
e-rk3
Zuletzt aktualisiert am
03.09.2019
Gesetzesnummer
10011495
Dokumentnummer
NOR11011760
alte Dokumentnummer
N9197714156T
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
