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Luftverkehrsabkommen (Jordanien)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 23.7.1977

§ 0

Luftverkehrsabkommen (Jordanien)

Kurztitel

Luftverkehrsabkommen (Jordanien)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 375/1977

Typ

Vertrag – Jordanien

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

23.07.1977

Unterzeichnungsdatum

16.06.1976

Index

99/04 Luft- und Weltraumfahrt

Langtitel

(Übersetzung)

LUFTVERKEHRSABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DES HASCHEMITISCHEN KÖNIGREICHES JORDANIEN

StF: BGBl. Nr. 375/1977

Änderung

BGBl. Nr. 568/1993

Ratifikationstext

Das Abkommen tritt, nachdem der in seinem Artikel 18 vorgesehene Austausch diplomatischer Noten am 24. Mai 1977 durchgeführt worden war, am 23. Juli 1977 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung des Haschemitischen Königreiches Jordanien,

Als Vertragsparteien des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt, das am 7. Dezember 1944 in Chicago zur Unterzeichnung aufgelegt wurde,

Von dem Wunsche geleitet, in Ergänzung des genannten Abkommens ein Abkommen zum Zwecke der Errichtung von Fluglinien für den Linienflugverkehr und den Charterflugverkehr zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus zu schließen,

Sind wie folgt übereingekommen:

Anmerkung

Erfassungsstichtag: 1.8.1999

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

03.09.2019

Gesetzesnummer

10011495

Dokumentnummer

NOR11011760

alte Dokumentnummer

N9197714156T

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