§ 2
(1) Die Umgrenzung dieses Gebietes beginnt bei der Mündung des Enzenbaches in die Mur, überquert in Fluß-km 193,750 die Mur, führt sodann am linken Murufer entlang des südlichen Zufahrtsweges zur Liegenschaft vlg. Schicker zur Bundesstraßenbrücke über den Rötschbach im Zuge der Grazer Bundesstraße Nr. 67 (Straßen-km 39,085) unmittelbar nördlich der Liegenschaft vlg. Zenzlwirt, von hier in östlicher Richtung bergan in der Fallinie auf die Höhenkote 664, folgt hier einem Fußweg auf den Eggenberg (Höhenkote 707) und gelangt bergab in der Fallinie zu dem bei der Liegenschaft vlg. Teibinger, Kote 508, stehenden Bildstock. Von hier führt die Grenze entlang des Gemeindeweges über die Liegenschaften vlg. Teibinger, Nockbauer (Kote 529) und Forstbauer nach Jasen (Kote 555), von da entlang des in südöstlicher Richtung führenden Gemeindeweges zur Liegenschaft vlg. Höchwirt auf den Höchkogel (Kote 643) und zum Zusammenfluß der beiden namenlosen Quellzubringer des Dultbaches. Von dieser Stelle führt die Grenze entlang des linken Quellzubringers des Dultbaches bachaufwärts und in weiterer Folge entlang der gemeinsamen Grenze zwischen den Ortsgemeinden Gratkorn und Stattegg über den Geierkogel (Kote 945), die Rannachwiese und die Hohe Rannach (Kote 1018) zum Rannachbach, weiter zum Grenzpunkt zwischen der Ortsgemeinde Gratkorn, der KG. Windhof und der Ortsgemeinde Stattegg (rund 1600 m bachaufwärts seiner Mündung in den Rötschbach), sodann entlang der gemeinsamen Grenze zwischen der KG. Windhof und Ortsgemeinde Stattegg über den Bergrücken des Nieder-Schöckels (Koten 1216, 1289, 1304, 1289 und 1437) auf den Schöckel (Kote 1445), von diesem in nahezu nordwestlicher Richtung der Sessellifttrasse folgend entlang der Grenze zwischen der Ortsgemeinde Neudorf bei Passail und KG. Windhof, in weiterer Folge in westlicher Richtung entlang der Grenze zwischen den KG. Windhof und Semriach über die Höhenkote 837 bis zum Gasthaus Karl am Stein, von diesem einem Gemeindeweg folgend in nordwestlicher Richtung über das Anwesen vlg. Blasenlois zum Lurbach. Die Grenze verläuft sodann entlang eines Gemeindeweges in westlicher Richtung zu der über den Sitten(Eichfeld)bach rund 250 m bachaufwärts von seiner Mündung in den Lurbach führenden Gemeindewegbrücke, weiters längs des Sitten(Eichfeld)baches bis zu der im Zuge des Gemeindeweges von Neudorf zur Liegenschaft vlg. Humpl bestehenden Gemeindewegbrücke. Diese Brücke über den Sitten(Eichfeld)bach liegt rund 1800 m bachaufwärts von seiner Ausmündung in den Lurbach. Von dieser Brücke führt die Grenze in nahezu westlicher Richtung über den Fritzenkogel (Kote 875) in den Badlgraben und folgt dem Badlgraben bis zu seiner Mündung in die Mur (Fluß-km 203,000; die Grazer Bundesstraße Nr. 67 wird in Straßen-km 30,465, die Eisenbahnstrecke Bruck-Graz in Bahn-km 188,510 überquert). Von der Mur führt die Grenze nach der Fallinie über den Kugelstein, Kote 536, sodann weiter in südwestlicher Richtung über den Höhenrücken auf Kote 674, weiter über den Höhenweg in nordwestlicher Richtung auf den Parmaseggkogel, Kote 786, von diesem in der Fallinie eines Taleinschnittes in nahezu südwestlicher Richtung zur Landesstraße Peggau-Übelbach (Bildstock) bis zum Übelbach, übelbachabwärts bis zur Mündung des Feisterbaches (rund 500 m bachabwärts der Eisenbahnbrücke über den Übelbach). Die Grenze folgt hierauf dem Feistergraben in bachaufwärtiger Richtung auf eine Länge von rund 500 m und führt dann südlich in der Fallinie auf den Schartnerkogel, Kote 931, sodann in südlicher Richtung in gerader Linie (unmittelbar westlich neben einer Kapelle rund 300 m südlich vom Schartnerkogel) den Königgraben überquerend zum Gamskogel (Kote 858). Von diesem führt die Grenze auf eine Länge von rund 650 m den Höhenrücken entlang bis Kote 780 und weiter in der Fallinie entlang einer Runse bis zum Stübinggraben. Nach Überquerung des Stübingbaches (Kote 429) bei der abwärts der hydroelektrischen Eigenanlage des Gutes Almhof über den Bach bestehenden Brücke folgt die Grenze einem zur Liegenschaft vlg. Jeinegg führenden Weg und in weiterer Folge einem namenlosen rechtsufrigen Zubringer des Stübingbaches auf die Höhenkote 674 (rund 1050 m südwestlich vom Pfaffenkogel), um sodann in der Fallinie in südöstlicher Richtung in den Enzenbach zu gelangen (etwa 600 m östlich der Heilanstalt Enzenbach) und den Enzenbach entlang bachabwärts bis zu seiner Mündung in die Mur zu folgen.
(2) Bachläufe, die als Begrenzung angeführt sind, gehören zum Widmungsgebiet.
Zuletzt aktualisiert am
02.06.2017
Gesetzesnummer
10010309
Dokumentnummer
NOR12130992
alte Dokumentnummer
N8196349202J
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