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§ 28 BThOG

Aktuelle FassungIn Kraft seit 04.8.1998

Funktionsperiode der ersten Geschäftsführer

§ 28.

Die Funktionsperiode der zum Zeitpunkt der Gesamtrechtsnachfolge gemäß § 5 Abs. 1 bestellten Geschäftsführer wird durch § 12 Abs. 2 nicht berührt.

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