V. Beilegung von Streitigkeiten
Artikel 10
Meinungsverschiedenheiten bezüglich der Auslegung oder Anwendung dieses Abkommens werden auf diplomatischem Wege beigelegt.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
V. Beilegung von Streitigkeiten
Artikel 10
Meinungsverschiedenheiten bezüglich der Auslegung oder Anwendung dieses Abkommens werden auf diplomatischem Wege beigelegt.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)