vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Artikel 8 Entwicklungszusammenarbeit (Senegal)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.2.1994

V. BEILEGUNG VON MEINUNGSVERSCHIEDENHEITEN

Artikel 8

Alle Meinungsverschiedenheiten über die Auslegung oder Anwendung dieses Abkommens sind auf diplomatischem Wege zu regeln.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)