Anlage
LEHRPLAN FÜR DEN ERGÄNZENDEN UNTERRICHT AM LYCÉE FRANÇAISIN WIEN
I.
1. bis 4. Schulstufe
Hinsichtlich des allgemeinen Bildungsziels und der didaktischen Grundsätze (insbesondere der Unterrichtsprinzipien) sowie hinsichtlich der Bildungs- und Lehraufgaben und der Aufteilung des Lehrstoffes der Pflichtgegenstände Deutsch und Sachunterricht ist die Verordnung des Bundesministers für Unterricht vom 4. Juni 1963, BGBl. Nr. 134, mit welcher die Lehrpläne der Volksschule, der Hauptschule und der Sonderschule erlassen werden, in der jeweils geltenden Fassung, mit den nachfolgenden Abweichungen anzuwenden.
Deutsch, Lesen, Schreiben
1. Schulstufe (5 Wochenstunden):
Lesen und Schreiben der lateinischen Druckschrift und einer modifizierten lateinischen Schreibschrift.
2. Schulstufe (5 Wochenstunden):
Rechtschreiben: Übungen im Hinblick auf die Unterschiede zwischen der deutschen und der französischen Orthographie.
3. und 4. Schulstufe (je 5 Wochenstunden):
Aufsatz und Sprachlehre: Übungen zur Erweiterung des Sprachschatzes, Bekämpfung von Verstößen gegen die Sprachrichtigkeit, die aus der Zweisprachigkeit erwachsen (zB Wortstellung, Zeitformen, Artikel usw.).
Sachunterricht
2. bis 4. Schulstufe (je 2 Wochenstunden):
Wecken und Vertiefen des Gefühls der Zugehörigkeit zu Wien und Österreich.
Anbahnen des Verständnisses für österreichische Geschichte und für spezifisch österreichische Gegebenheiten der Gegenwart (zB Festtage, Währung, Verkehr usw.). Bewußte Begegnung mit Mitschülern anderer Nationalitäten. Erwerben von Kenntnissen über andere Länder und Anbahnen von Verständnis für Menschen aus anderen Kulturkreisen.
II.
5. bis 8. Schulstufe
Hinsichtlich des allgemeinen Bildungsziels und der allgemeinen didaktischen Grundsätze (insbesondere der Unterrichtsprinzipien) ist die Verordnung des Bundesministers für Unterricht vom 22. Juni 1964, BGBl. Nr. 163, mit der Lehrpläne für die allgemeinbildenden höheren Schulen erlassen werden, in der jeweils geltenden Fassung, anzuwenden.
Deutsch
(österreichische und deutsche Literatur)
Hinsichtlich der Bildungs- und Lehraufgabe, des Lehrstoffes und der didaktischen Grundsätze ist die Verordnung des Bundesministers für Unterricht vom 22. Juni 1964, BGBl. Nr. 163, mit der Lehrpläne für die allgemeinbildenden höheren Schulen erlassen werden, in der jeweils geltenden Fassung, mit folgenden Abweichungen anzuwenden.
Lehrstoff:
5. Schulstufe (5 Wochenstunden):
6. Schulstufe (6 Wochenstunden):
7. Schulstufe (6 Wochenstunden):
8. Schulstufe (6 Wochenstunden):
Didaktische Grundsätze:
Nach dem ersten Absatz ist folgender Absatz einzufügen:
„Auf die Erfordernisse des Unterrichts an einer französischsprachigen Schule ist Bedacht zu nehmen.“
An den Abschnitt „Stilerziehung“ ist anzufügen:
„Die Stilerziehung ist an einer zweisprachigen Schule besonders wichtig. Gelegentlich können durch vergleichende Sprachbetrachtung und kurze Übersetzungsübungen Parallelen und Verschiedenheiten zur französischen Sprache herausgearbeitet werden, um die Sicherheit im Deutschen zu festigen.“
An den Abschnitt „Sprachlehre“ ist anzufügen:
„Zur Klärung und besseren Durchdringung der deutschen Sprachlehre können gegebenenfalls die französische Terminologie vergleichend herangezogen sowie Parallelen und Unterschiede zur französischen Grammatik aufgezeigt werden.“
Österreichische Geschichte und Sozialkunde
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Unterricht soll wesentliche Aspekte der Kultur-, Wirtschafts-, Sozial- und Politikgeschichte an ausgewählten Bildern aus der Vergangenheit des österreichischen Raums vermitteln. Er soll Einsichten in historische Zusammenhänge eröffnen und die Veränderung historischer Phänomene erkennen lassen. Im Zusammenwirken mit dem Unterricht aus Geographie und Wirtschaftskunde soll er Verständnis für das Zeitgeschehen anbahnen und Interesse für dessen Voraussetzungen wecken. Der Schüler soll erkennen, daß er selbst Anteil am historischen Geschehen hat.
Die sozialkundlichen Bildungsstoffe sollen mitmenschliches Verhalten, verantwortungsvolles Handeln und staatsbürgerliches Bewußtsein fördern. Die Erziehung zu demokratischer Gesinnung, zu Toleranz und zum Mitwirken an den gemeinsamen Aufgaben der Menschen in Freiheit, Frieden und Gerechtigkeit soll besonderes Ziel des Unterrichts sein.
Lehrstoff:
5. Schulstufe (1/2 Stunde wöchentlich oder 1 Wochenstunde vierzehntägig):
Bilder aus der Urgeschichte Österreichs. – Sk: Familie, Sippe, Dorf; Entstehung des Handwerks. – Abgrenzung von Urgeschichte und Geschichte. Die Römerzeit in Österreich; römische Zivilisation; Wirtschaft und Gesellschaft. – Sk: Gesetz und Recht; Bedeutung des Handels und der Kulturvermittlung. – Christentum. Völkerwanderung. – Sk: Völkerverbindung durch Kultur und Zivilisation.
6. Schulstufe (1/2 Stunde wöchentlich oder 1 Wochenstunde vierzehntägig):
Österreich im Früh- und Hochmittelalter. Lehenswesen und Rittertum. Die Kirche und ihre Aufgaben. Städte, Bürger, Bauern im Spätmittelalter. – Sk: Entwicklung der Gesellschaft; Bedeutung des Geldes; Lohnarbeit. – Freie Bauern in Tirol. Bergbau. – Sk: Genossenschaftliche Organisation. – Hausmachtpolitik. Humanismus und Renaissance: Zeitalter Maximilians I. – Sk: Schulen und Universitäten; Naturwissenschaften. – Reformation. Aufstände in Österreich. – Sk: Niedergang von Ständen. – Erneuerung des katholischen Glaubenslebens. Der 30jährige Krieg. – Sk: Schrecken eines Krieges. – Abwehr der Osmanen. Kultur des Barock in Österreich. Aufgeklärter Absolutismus: Maria Theresia und Josef II. – Sk: Bedeutung von Bildung und Ausbildung in der Gesellschaft.
7. Schulstufe (1/2 Stunde wöchentlich oder 1 Wochenstunde vierzehntägig):
Österreich in der Napoleonischen Zeit. Der Wiener Kongreß. – Sk: Wirtschaftliche, soziale und geistige Änderungen; Verträge zwischen Staaten. – Bürgertum als politische Kraft; Liberalismus; Biedermeier. – Sk: Einstellung zum politischen Leben. – Entstehung der modernen Industrie. Die Revolution 1848. – Sk: Kampf um Mitbestimmung im Staat; Mensch und Arbeitswelt. – Nationale Bestrebungen. Unternehmertum. Bildung politischer Parteien. – Sk: Bedeutung von Organisationen im modernen Staat. – Österreich – ein europäischer Völkerstaat. – Sk: Zusammenleben mit anderen Nationalitäten. – Der Erste Weltkrieg und Österreich. Grundsätze der österreichischen Verfassung. – Sk: Beispiele staatlicher Ordnungen. – Österreich zwischen den Kriegen. – Sk: Auswirkungen wirtschaftlicher Krisen. – Das nationalsozialistische Deutschland und die Entfesselung des Zweiten Weltkriegs. – Sk: Auswirkungen politischer Propaganda; Verbrechen gegen die Menschlichkeit; Recht des Widerstands.
8. Schulstufe (1/2 Stunde wöchentlich oder 1 Wochenstunde vierzehntägig):
Folgen des Zweiten Weltkriegs für Österreich; der Wiederaufbau; Österreich zwischen Befreiung und Freiheit. – Sk: Bedeutung der Zusammenarbeit; Verbände, Körperschaften und Parteien im politischen Leben. – Staatsvertrag, Erklärung der immerwährenden Neutralität; Umfassende Landesverteidigung. Österreichs Beteiligung an gesamteuropäischen Aufgaben und Mitarbeit in den Weltorganisationen.
Bund, Länder, Gemeinden. Einrichtungen des staatlichen Lebens und der Rechtspflege. Sozialpolitik. Kulturpolitik. Massenmedien. Energie-, Umweltprobleme. Bedeutende Ereignisse und Entwicklungen in Österreich bis zur Gegenwart.
Didaktische Grundsätze:
Geschichtsbilder sollen jene Ereignisse und Zustände zum Inhalt haben, die für einen Zeitabschnitt wesentlich und kennzeichnend sind. In der Darstellung sollen sie anschaulich und leicht faßbar sein. Dem Prinzip der Lebensnähe entsprechend sollen Darstellungen aus dem Alltagsgeschehen im Vordergrund stehen. Wo immer möglich, soll dabei die Beziehung zur Gegenwart verdeutlicht werden; dies hat besonders für die in der 1. Klasse darzubietenden Bilder zu gelten. In altersgemäßer Auswahl sind audio-visuelle Unterrichtsmittel und Textstellen, gegebenenfalls aus geeigneten Jugend- und Sachbüchern, sowie Sozialformen des Unterrichts in geeigneter Weise einzusetzen.
Die Fülle des Stoffes zwingt zu exemplarischer Behandlung, doch soll die Aneinanderreihung der ausgewählten Geschichtsbilder so geschehen, daß der zeitliche und ursächliche Zusammenhang erkennbar wird und Leitlinien herausgearbeitet werden können. Erweiterungen des Geschichtsstoffes können insbesondere die Geschichte Wiens betreffen. Aktuelle Ereignisse von besonderer Bedeutung sollen im Unterricht gebührende Beachtung finden.
Der historische Stoff gibt die Möglichkeit, sozialkundliche Grundbegriffe und Probleme sinngemäß einzuflechten und in altersgerechter Form zu erklären. Besonders in Verbindung mit den sozialkundlichen Bildungsstoffen und den Bildern aus der Geschichte der neuesten Zeit und der Gegenwart ist der Vermittlung der wesentlichen staatsbürgerkundlichen Begriffe und Kenntnisse gebührender Raum zu widmen.
Das zur Festigung der Kenntnisse und für den Unterricht auf der Oberstufe nötige Gerüst von Zeit- und Sachbegriffen ist aufzubauen und zu sichern.
Österreichische Geographie und Wirtschaftskunde
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Unterricht in österreichischer Geographie und Wirtschaftskunde soll den Schülern die geographischen und wirtschaftskundlichen Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln, mit deren Hilfe der junge Mensch sich im späteren Leben in der natürlichen, gesellschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Umwelt Österreichs zurechtfinden und an ihrer Gestaltung mitwirken kann. Er soll dadurch auch befähigt werden, Österreich als Lebens- und Wirtschaftsraum aus der Lage und der natürlichen Beschaffenheit des Landes und aus dem Wirken seiner Bewohner zu verstehen.
Lehrstoff:
5. Schulstufe (1/2 Stunde wöchentlich oder 1 Wochenstunde vierzehntägig):
Wohnen: verschiedene Häuser, Lage der eigenen Wohnung, Wohnviertel, Schulweg.
Orientierung und Umgebung: Himmelsrichtungen, Orientierung in der Landschaft, vom Bild zur Karte, Karteninhalte, Kartenlesen. Karte einer Stadt am Beispiel Wiens, Städte Österreichs. Gemeinde, Dorf. Berg- und Talformen, Wetter und Gefahren im Gebirge, Hochland, Hügelländer und Ebenen. Gewässer.
6. Schulstufe (1/2 Stunde wöchentlich oder 1 Wochenstunde vierzehntägig):
Arbeiten und sich versorgen: Berufswelt, Berufsvielfalt, verschiedene Arbeitsplätze.
Erzeugen und verbrauchen: Bedürfnisse, Güter, Nachfrage, Kaufkraft, Markt.
Landwirtschaft: Wirtschaftsweise der Bauern, Abhängigkeiten vom Klima, Wetter und Klima (Beobachtungen, Wetterstation, Diagramme, Wetterkarten), Acker-, Weide- und Waldwirtschaft.
Gewerbe und Industrie: Betriebsformen, Rohstoffe und Energie, Inlandsproduktion, Importbedarf, Energieträger, Kraftwerkstypen.
Vom Produzenten zum Konsumenten: Handel, Haushalten – Sparen, Außenhandel, Handelsbilanz. Geld- und Kreditwesen.
7. Schulstufe (1/2 Stunde wöchentlich oder 1 Wochenstunde vierzehntägig):
Sich erholen: Erholungsbedürfnis, Fremdenverkehr – Arten, Bedeutung und Probleme, vom Bauerndorf zum Fremdenverkehrsort, Naherholung – Zweitwohnsitze, Umwelt- und Landschaftsschutz, Naturschutzgebiete, Ortsbildpflege.
Am Verkehr teilnehmen: Verkehrsmittel und -wege, Straßen- und Bahnverkehr, Individual- und Massenverkehrsmittel, Flughafen Wien, Durchgangsland Österreich. Donau als Verkehrsweg, Bodensee.
Bevölkerung Österreichs: Bevölkerungsstruktur, -bewegung und -entwicklung. Veränderung in der Berufsschichtung.
8. Schulstufe (1/2 Stunde wöchentlich oder 1 Wochenstunde vierzehntägig):
Zusammenfassender Überblick der Länderkunde Österreichs, der Wirtschaft Österreichs. Zentralismus und Föderalismus; Gemeinde, Land, Bund; Haushalt; Verwaltung.
Didaktische Grundsätze:
Die aus der eigenen Erfahrungswelt, aus Fernsehen, Film und Lektüre erworbenen Vorstellungen über Österreich als Lebens- und Wirtschaftsraum sollen ergänzt, vertieft und in erste Ordnungssysteme eingefügt werden.
Die Schüler sollen zu entsprechender Selbsttätigkeit im Rahmen eines zielstrebigen Arbeitsunterrichts erzogen werden. Daher kommt der Anleitung zum richtigen und ständigen Gebrauch von Karten, Atlas und Lehrbuch, dem zweckmäßigen Umgang mit schematischen Darstellungen, Tabellen und Statistiken, der häufigen Verwendung von Lichtbildern und Filmen und der Auswertung der in Hörfunk und Fernsehen gebotenen Sendungen im Unterricht besondere Bedeutung zu. Die Selbsttätigkeit der Schüler sollte auch außerhalb der Unterrichtsstunden in der Aufgeschlossenheit für Darstellungen aus dem Bereich der Geographie und Wirtschaftskunde sowie für das aktuelle Geschehen auf diesen Gebieten ihren Ausdruck finden.
Der Erziehung in diesem Sinn dienen Übungen und Wiederholungen, Lehrausgänge, Exkursionen ebenso wie geeignete Filme, Vorträge und Ausstellungen.
Die Schüler sollen zur Anfertigung einfacher Skizzen, Profile, Schemata, Diagramme sowie einfacher, kurzer schriftlicher Zusammenfassungen angehalten werden.
Auf den französischen Geographieunterricht der Schüler ist soweit als möglich Bezug zu nehmen.
III.
9. bis 12. Schulstufe
Hinsichtlich des allgemeinen Bildungsziels und der allgemeinen didaktischen Grundsätze (insbesondere der Unterrichtsprinzipien) ist die Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst vom 13. August 1970, BGBl. Nr. 275, über eine Änderung der Lehrpläne für die allgemeinbildenden höheren Schulen in den Schuljahren 1970/71 bis 1986/87, in der jeweils geltenden Fassung, anzuwenden.
Deutsch
(österreichische und deutsche Literatur)
Hinsichtlich der Bildungs- und Lehraufgabe, des Lehrstoffes und der didaktischen Grundsätze ist die Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst vom 13. August 1970, BGBl. Nr. 275, über eine Änderung der Lehrpläne für die allgemeinbildenden höheren Schulen in den Schuljahren 1970/71 bis 1986/87, in der jeweils geltenden Fassung, mit folgenden Abweichungen anzuwenden.
Lehrstoff:
9. Schulstufe (4 Wochenstunden):
10. Schulstufe (4 Wochenstunden):
Im Abschnitt „Lektüre und Literaturkunde“ hat nach der Wendung „das barocke Theater und das Wiener Volkstheater“ der Klammerausdruck zu lauten:
„(die Bedeutung Molieres für das Wiener Volkstheater; Grillparzer, Raimund, Nestroy: insgesamt zwei Werke)“.
11. Schulstufe (4 Wochenstunden):
12. Schulstufe (4 Wochenstunden):
Didaktische Grundsätze:
Im Abschnitt „Lektüre und Literaturkunde“ hat der dritte Satz zu lauten:
„Dabei bietet sich auch Gelegenheit, auf Werke griechischer und römischer sowie französischer Dichtung einzugehen.“
Folgender Absatz ist anzufügen:
„Durch vergleichende Hinweise auf die französische Literatur und Kunst und ihren Einfluß auf die deutschsprachige Literatur sollen der französische und der deutsche bzw. österreichische Kulturkreis miteinander in Beziehung gesetzt werden.“
Österreichische Geschichte und Sozialkunde
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Unterricht soll in einem gegenwartsbezogenen Überblick jene Kenntnisse und Einsichten aus der Kultur-, Wirtschafts-, Sozial- und Politikgeschichte des österreichischen Raums vermitteln, die für eine umfassende und vertiefte Allgemeinbildung bedeutsam sind.
Er soll Einsicht in die Grundlagen und Zusammenhänge des historischen Wandels geben, die Veränderung und Veränderbarkeit historischer Phänomene erkennen lassen sowie gegenwärtige Situationen aus ihrer historischen Entwicklung verstehbar machen. Dabei sollen die Schüler selbständiges und kritisches Urteil entwickeln lernen und zu verantwortungsvollem Handeln in der Gesellschaft angeregt werden.
Die Behandlung der Geschichte Österreichs und der Staatsbürgerkunde soll Achtung vor den Leistungen der Vergangenheit und Aufgeschlossenheit für die Aufgaben der Gegenwart und der Zukunft bewirken und das staatsbürgerliche Bewußtsein fördern.
Die sozialkundlichen Bildungsstoffe sollen ein besseres Verstehen historischer Vorgänge sowie Gesellschaftsordnungen und ihrer Entwicklung ermöglichen, zu höherem sozialem Verantwortungsbewußtsein führen, zu aktiver Teilnahme am öffentlichen Leben anregen und zu einer von Toleranz und Humanität geprägten Lebensführung beitragen.
Lehrstoff:
Sozialkundliche Bildungsstoffe:
Folgende sozialkundliche Grundbegriffe und Bildungsstoffe sollen an entsprechenden Beispielen in allen Klassen der Oberstufe erarbeitet werden:
Der Mensch als Person und soziales Wesen. Ehe und Familie. Primär- und Sekundärgruppen, einfache und komplexe Gesellschaften, Wirtschaftsstufen und soziale Organisationsformen, Wechselbeziehungen zwischen wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und politischen Ordnungen, Pluralismus und Wertvorstellungen, Interessenkonflikte, Staatenbildung und Herrschaftsformen, Staatsordnung und Staatstheorien (Utopie und Wirklichkeit), Erziehung und Bildung. Arbeit und Beruf, Brauch und Sitte.
Recht und Gesetz. Allgemeine Rechtsbegriffe, Rechtsleben, Funktion von Normen.
Freiheitsbegriff und demokratischer Gedanke im Wandel der Zeit. Individuum und Gemeinschaft als Kulturschöpfer und -träger; Kulturüberschichtung und Kulturkonflikte. Wissenschaft und Gesellschaft, Religion und Gesellschaft.
9. Schulstufe (1 Wochenstunde):
Der Ostalpen- und Donauraum in prähistorischer Zeit. Der österreichische Raum in der Römerzeit. Österreich im Frühmittelalter. Die karolingischen Marken. Besiedlung und Christianisierung. Das Lehenswesen. Wirtschafts-, Sozial- und Kulturgeschichte im Früh- und Hochmittelalter. Die Entwicklung der österreichischen Länder im Hoch- und Spätmittelalter. Ansätze zu politischen Zusammenschlüssen im Donauraum. Der Wandel der politischen Öffentlichkeit im Spätmittelalter: Konflikte zwischen Landesherrn und Landständen. Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung im Spätmittelalter. Der österreichische Raum am Übergang vom Mittelalter zur Neuzeit.
10. Schulstufe (1 Wochenstunde):
Der politische, soziale und kulturelle Wandel am Beginn der Neuzeit. Der Frühkapitalismus und seine Folgen. Die Entstehung der Donaumonarchie. Österreich zur Zeit der Reformation und der katholischen Erneuerung. Die Auseinandersetzung mit den Türken. Die Zeit des höfischen und des aufgeklärten Absolutismus in Österreich. Der Josefinismus. Wirtschaft und Gesellschaft im 17. und 18. Jahrhundert. Der Merkantilismus. Barocke Kultur in Österreich. Die politischen Veränderungen zur Zeit der Koalitionskriege. Der Wiener Kongreß. Vormärz und Biedermeier. Die wirtschaftlichen und sozialen Veränderungen in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Liberalismus und Nationalismus. Die Revolution 1848 in der österreichischen Monarchie.
11. Schulstufe (1 Wochenstunde):
Industrielle Revolution und sozialer Wandel. Der Neoabsolutismus. Österreich und die nationalen Einigungen in Europa. Der österreichisch-ungarische Ausgleich. Die Dezemberverfassung. Die Entwicklung des Wahlrechts. Die wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung vor dem Ersten Weltkrieg. Das Entstehen der politischen Parteien. Das Nationalitätenproblem in Österreich-Ungarn. Die Balkanpolitik. Österreich-Ungarn im Ersten Weltkrieg. Die Auflösung der Donaumonarchie.
Die Entstehung der Republik Österreich. Der Friedensvertrag von St. Germain. Die österreichische Verfassung. Die wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung in der Zwischenkriegszeit. Innen- und außenpolitische Probleme der Republik. Die politischen Parteien. Die Demokratie in der Krise. Die Besetzung durch das nationalsozialistische Deutschland. Der Zweite Weltkrieg. Nationalsozialistische Herrschaft und österreichischer Widerstand.
12. Schulstufe (1 Wochenstunde):
Das Ende des Zweiten Weltkriegs – die Wiedererrichtung der Republik Österreich. Wirtschaftliche und soziale Probleme in den Nachkriegsjahren. Der Wiederaufbau. Österreichs Weg zur Souveränität. Staatsvertrag und Neutralitätsgesetz. Die wirtschaftliche und soziale Entwicklung Österreichs nach 1955: Koalitionsregierungen und Alleinregierungen. Die politischen Parteien. Interessenverbände. Sozialpartnerschaft. Innen- und außenpolitische Probleme. Österreichs Beziehungen zu den Nachbarstaaten und zu den Großmächten. Österreichs Tätigkeit in internationalen Organisationen. Kultur nach 1945. Bund, Länder, Gemeinden. Gesetzgebung, Verwaltung, Rechtsprechung. Umfassende Landesverteidigung und Friedenspolitik.
Religionsgemeinschaften und Staat. Wissenschaft und Technik in unserer Gesellschaft. Emanzipationsbestrebungen. Soziale, nationale und ethnische Vorurteile. Die pluralistische Industriegesellschaft. Der Weg zur Bildungsgesellschaft. Das Werden neuer Gesellschaftsformen. Die politische Manipulation des Menschen:
Ideologie und Propaganda, Massenmedien, öffentliche Meinung. Individuelle Meinungsbildung. Wesen und Aufgaben des modernen Staates. Staatsformen der Gegenwart. Die Menschenrechte. Zwischenstaatliche Einrichtungen und überstaatliche Organisationen.
Didaktische Grundsätze:
Die didaktischen Grundsätze für die Unterstufe sind sinngemäß anzuwenden.
In allen Schulstufen sollen bei sich bietendem Anlaß Probleme des Zeitgeschehens in objektiver Weise behandelt und Möglichkeiten der staatsbürgerlichen Erziehung genützt werden.
Sozialkundliche Bildungsstoffe sind nicht isoliert zu behandeln, sondern anhand der konkreten historischen oder aktuellen Situation zu gewinnen. Bloße Definitionen sind zu vermeiden. Audio-visuelle Unterrichtsmittel, Quellenlektüre und Quellenauswertung, Referat und Diskussion sind zur Verlebendigung des Unterrichts in geeigneter Weise einzusetzen. Lehrausgänge und Exkursionen sollen zu einem umfassenden Unterrichtserfolg beitragen.
Auf den französischen Geschichtsunterricht der Schüler soll soweit als möglich Bezug genommen werden.
Österreichische Geographie und Wirtschaftskunde
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Unterricht in österreichischer Geographie und Wirtschaftskunde soll dem Schüler unter Berücksichtigung der ursächlichen Zusammenhänge grundlegende Kenntnisse und Einsichten zur Erarbeitung eines kulturgeographischen Bildes der Geographie und Wirtschaft Österreichs vermitteln und das Verständnis für die wirtschaftlichen, sozialen und politischen Strukturen und Probleme wecken, um zu einer geographisch-wirtschaftskundlichen Gegenwartskunde hinzuführen und zu einer umfassenden Staatsbürgerkunde beizutragen. Der Schüler soll befähigt werden, selbst Informationen zu interpretieren und zu beurteilen.
Der Unterricht soll ferner zu mitmenschlichem Verantwortungsbewußtsein erziehen und die Bedeutung wirtschaftlichen Denkens und Verhaltens bewußtmachen.
Lehrstoff:
9. Schulstufe (1 Wochenstunde):
Der Naturraum Österreich: Die großen Landschaftsräume und ihre natürliche Ausstattung, die Gesteinszonen der Ostalpen und ihre charakteristischen Merkmale. Flüsse und Seen und ihre Bedeutung für Wirtschaft und Umwelt. Klima, Böden, Vegetation, Bevölkerung und Gesellschaft Österreichs: demographische Grundbegriffe, natürliche Bevölkerungsbewegung, Mobilität (Binnen- und Außenwanderung, Pendlerbewegung), Bevölkerungsstruktur, Bevölkerungsentwicklung und -verteilung, Probleme und Prognosen, sozioökonomische Gliederung, Arbeitsmarkt.
10. Schulstufe (1 Wochenstunde):
Die Lebensräume Österreichs: die Kulturlandschaften. Der Strukturwandel des ländlichen und des städtischen Raums an Beispielen. Die Zentralräume, ihre Grundlagen und ihre Bedeutung. Stadtregionen, soziale und funktionelle Gliederung der Stadt und ihr Wandel. Kommunalpolitische Probleme. Zentrale Orte und ihre Aufgaben.
Gemeindetypen im ländlichen Raum: Agrar-, Industrie-, Wohn- und Fremdenverkehrsgemeinde. Verkehrswege und Verkehrsprobleme. Umwelt.
11. Schulstufe (1 Wochenstunde):
Österreichs Wirtschaft: Die volkswirtschaftliche Gesamtrechnung und ihre Bedeutung. Kreislauf der Wirtschaft, Rechnungsarten,
Wirtschaftsstruktur. Signifikante Kennziffern: Preis- und Lohnindex, Arbeitslosenrate, Wachstumsrate.
Grundlagen und Leistungen der Land- und Forstwirtschaft, Produktionsgebiete, Betriebsstrukturen, Mechanisierung und Intensivierung, Kapitalbeschaffung, Marktorientierung, Preisschere, Grüner Plan und staatliche Hilfen, Genossenschaften.
Die Energiebilanz, Entwicklung und Prognosen. Probleme der Energie- und Rohstoffversorgung.
Leistungen des Gewerbes und der Industrie, Industrieräume. Unternehmensformen und Eigentumsverhältnisse, Privat- und Gemeinwirtschaft, Branchen- und Betriebsstrukturen, aktuelle Probleme auszuwählender Industriezweige.
Der Betrieb: Standort, Ablauf der betrieblichen Tätigkeit, Arbeit und Lohn, Eigen- und Fremdkapital, Kosten, Preise. Wertschöpfung und Bilanz. Arbeitsvertrag. Kommunikation.
12. Schulstufe (1 Wochenstunde):
Der Dienstleistungssektor und seine Bedeutung: öffentliche und private Dienstleistungen. Der Fremdenverkehr, seine wirtschaftliche und gesellschaftliche Bedeutung, Fremdenverkehrszentren. Der Geld- und Kreditapparat, Notenbank und Währung, Wertpapiere und Börse. Funktionen des Handels. Der Außenhandel und die internationale Verflechtung der österreichischen Wirtschaft, Zahlungsbilanz. Ziele und Aufgaben der Wirtschaftspolitik: Vollbeschäftigung, Wirtschaftswachstum, Geldwertstabilität.
Träger der Wirtschaftspolitik. Interessenvertretungen und Sozialpartner. Maßnahmen der Struktur-, Konjunktur- und Regionalpolitik. Budget und Budgetpolitik.
Raumordnung: Grundfragen der Raumordnung und des Umweltschutzes. Flächenwidmungsplan, Bebauungsplan, Regionalplan.
Raumordnungsgesetze, Österreichische Raumordnungskonferenz. Umweltprobleme. Landschaftsschutz, Landschafts- und Ortsbildpflege.
Didaktische Grundsätze:
Geographie und Wirtschaftskunde ist ein gegenwartsbezogener Unterrichtsgegenstand. Der Lehrstoff ist daher bei dem immer schnelleren Wandel der politischen, wirtschaftlichen, technischen, kulturellen und gesellschaftlichen Situation ständigen Änderungen unterworfen, die der Unterricht entsprechend zu berücksichtigen hat. Die Einsicht in Aufgaben und Bedeutung der österreichischen Wirtschaft und ihre Abhängigkeit von Landschaft, Politik und Gesellschaft, unter Berücksichtigung von Gegenwartsfragen in ihren geographischen und wirtschaftlichen Bedingungen, soll zu einem vertieften Verständnis politischer, wirtschaftlicher und sozialer Probleme führen.
Es sollen Grundbegriffe der Geographie und Wirtschaftskunde in ständigem Zusammenhang mit konkreten österreichischen Problemsituationen und Fragestellungen erarbeitet werden, die zum Verständnis regionaler Disparitäten beitragen und zum gesicherten Wissensbesitz der Schüler werden. In diesem Zusammenhang kommt auch dem Aufzeigen von Konflikten und ihrer Bewältigung große Bedeutung zu. Darüber hinaus sollen von den Schülern Grundeinsichten über Regelhaftigkeiten bzw. Abhängigkeiten (Interessengruppen, allgemeine Human- und Naturbedingungen) des menschlichen Verhaltens in den Prozeßfeldern Raum und Wirtschaft gewonnen werden.
Die Behandlung des Lehrstoffs soll soweit als möglich Berichte und Referate der Schüler und Diskussionen mit einbeziehen. Die Schüler sollen angeleitet werden, Informationen aus originaler Begegnung, aus wissenschaftlichen Werken, Aufsätzen, topographischen und thematischen Karten, Bild- und Filmmaterial, aus Zeitungs- und Rundfunkberichten, Statistiken und Diagrammen aufzunehmen und kritisch zu verwerten. Gegebenenfalls können Fachleute zu Referaten und Diskussionen herangezogen werden. In allen Klassen der Oberstufe sind Lehrausgänge bzw. Exkursionen nach Möglichkeit durchzuführen. Auf den französischen Geographieunterricht der Schüler soll soweit als möglich Bezug genommen werden.
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