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§ 2 Lehrplan für den ergänzenden Unterricht am Lycée Français

Aktuelle FassungIn Kraft seit 31.8.1983

§ 2

Der ergänzende Unterricht in Deutsch (österreichische und deutsche Literatur), österreichischer Geschichte und Sozialkunde sowie österreichischer Geographie und Wirtschaftskunde ist in deutscher Sprache abzuhalten.

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